Bundesregierung fördert Investitionen in effiziente Druckluft:
Mit bis zu 40% werden Ersatz- oder die Neuanschaffung von Kompressoren, Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen und Wärmerückgewinnung gefördert.

Was wird gefördert? Folgende Technologien werden durch die BAFA gefördert:
Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und
am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Erstbeschaffung von
hocheffizienten Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände.
Gefördert werden:
- Installation einer übergeordneten Steuerung
Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation - Installation einer Wärmerückgewinnung
Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen - Neu-/Ersatzinvestition eines Schraubenkompressors
Hocheffiziente Kompressoren mit Drehzahlregelung. Hocheffiziente Kompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird. - Kältetrockner in Verbindung mit einem förderfähigen Kompressor
Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten. Die Förderung erfolgt technologieoffen, ist also nicht auf bestimmte Technologien beschränkt und darf auch Technologien umfassen, die alternativ über die Module 1 bis 3 gefördert werden könnten. Technologien, die alternativ über die Module 1 bis 3 gefördert werden könnten, sind als Einzelmaßnahmen auch in Modul 4 nur dann förderfähig, wenn diese die in den Merkblättern der Module 1 bis 3 enthaltenen Mindesteffizienzkriterien erfüllen.
Kriterien und Merkmale der BAFA Förderung
Höhe der Förderung:
für Maßnahmen aus Modul 1 (Querschnittstechnologien):
- 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO);
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
Art der Förderungen:
Maßnahmen können sowohl nach den Regelungen der „De-minimis“-VO als auch nach Artikel 38 der AGVO gefördert werden.
Nach „De-minimis“ darf die Gesamtsumme der Fördermittel aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das begünstigte Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten hat, nicht mehr als 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des
Straßentransportsektors: 100.000 Euro) betragen.
Bei einer Förderung nach Art. 38 AGVO sind die mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängenden
(Mehr-)Kosten förderfähig.
Können wir Ihnen bei der Beantragung der BAFA-Förderung für Ihren Kompressor helfen?
Unsere Verkaufsberater helfen Ihnen gerne bei der Beantragung des Bafa-Zuschusses für Ihren Kompressor oder informieren Sie über unsere BAFA-förderfahigen Kompressoren.
Weitere Informationen. (Download PDF, Merkblatt EEW 2022)